Arbeitsvertrag, Dienstvertrag, Werkvertrag,…
Arbeitsvertrag, Dienstvertrag, Werkvertrag,…
Ähnlich, aber nicht dasselbe.
Arbeitsvertrag oder Dienstvertrag
Dieser Vertrag regelt das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Er beinhaltet die Rechte und Pflichten und ist in der Regel darauf ausgelegt, ein längerfristiges Dienstverhältnis zu begründen.
Freier Dienstvertag
Beim freien Dienstvertrag hingegen ist keine oder nur eine geringe persönliche Abhängigkeit gegeben. Das bedeutet, es besteht zB eine Weisungsfreiheit, keine Bindung an Arbeitszeiten etc.
Analog dem „einfachen“ Arbeitsvertrag wird hier von einem längerfristigen Dienstverhältnis ausgegangen.
Gewisse Arbeitsbestimmungen und bestimmte Teile des Arbeitsrechtes gelten auch beim Freien Dienstvertrag, allerdings deutlich weniger. In vielen Fällen bedeuten freie Dienstverträge daher eine Schlechterstellung zu normalen Arbeitsverträgen.
Es gibt keine Mindestlohntarife, keine Kollektivverträge, auf die man sich berufen kann. Gleichzeitig birgt genau dieser Punkt natürlich auch Chancen – du bist hier für die Gehaltsverhandlungen ganz alleine zuständig.
Allerdings musst du auch selber für die Ablieferung der Steuern Sorge tragen.
Werkvertrag
Beim Werkvertrag handelt es sich um ein Zielschuldverhältnis und erlischt mit der Erfüllung der Vereinbarung. Das Ziel ist ein Gewerk, ein Projekt oder ein bestimmter Erfolg gegen Entgelt. Es gibt in der Theorie keine persönliche Abhängigkeit und keine Eingliederung in den Betrieb des Werkbestellers. Das kann als Freelancer natürlich ein wenig anders verlaufen, aber in vielen Fällen laufen Werkverträge genau darauf hinaus.
Es handelt sich hierbei nicht um ein klassisches Dienstnehmerverhältnis, sondern mehr um ein Verhältnis zwischen zwei Unternehmern.
Wir hoffen, wir konnten dir einen kleinen Überblick verschaffen.
Hast du noch Fragen?
Schreib‘ uns gerne!